Update Corona: Rudern im Mannschaftsboot

by Axel (Vorsitzender Sport)

Liebe Clubmitglieder,

auch wenn die Coronakrise unser aller Leben weiterhin fest in der Hand hat und weiterhin diverse Einschränkungen gelten, so eröffnet sich inzwischen die Möglichkeit zu weiteren Lockerungen.

Wir möchten euch an dieser Stelle für eure Disziplin und Geduld in den letzten Monaten bedanken. Damit habt ihr ein starkes Zeichen gesetzt!

Mit sofortiger Wirkung möchten wir das Rudern in Mannschaftsbooten und den Sport im Freien unter nachfolgenden Beschränkungen nun wieder freigeben. Bitte beachtet, dass für den Rudersport auch ein Mindestabstand von 1,5 Metern gilt.

Auf Grundlage der neuen Landesverordnung für Schleswig-Holstein vom 16.05.2020 und den Empfehlungen des Deutschen Ruderverbandes, gelten ab sofort für das Rudern auf dem Wasser folgende Regeln im ERC vorrangig zur bestehenden Ruderordnung:

  1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist auf dem gesamten Vereinsgelände und in den Booten einzuhalten. Dies gilt ebenfalls beim Tragen, Waschen und zu Wasser bringen/bergen der Boote. Eine Unterschreitung ist nur für Personen eines gemeinsamen Haushaltes zulässig.
  2. Folgende Mannschaftszusammensetzungen für das Rudern auf dem Wasser sind möglich:
    • Im Einer (wie bisher),
    • Im Mannschaftsboot, wenn die Bootsbesatzung in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, z.B. Paare, Geschwister oder Familien,
    • Im Mannschaftsboot, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern eingehalten wird, z.B.:
      1. im Vierer mit Steuermann die Plätze 1, 3 und Steuermann,
      1. im Zweier mit Steuermann die Plätze 1 und Steuermann,
    • Im Mannschaftsboot, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern unterschiedlicher Haushalte eingehalten wird, z.B.:
      • im Vierer mit Steuermann die Plätze 1, 2 (Haushalt 1) und die Plätze 4 und Steuermann (Haushalt 2),
      • im Dreier mit Steuermann die Plätze 1, 2 (Haushalt 1) und Steuermann (Haushalt 2) oder Platz 1 (Haushalt 1) und Platz 3 sowie Steuermann (Haushalt 2).
    • Unter Einhaltung dieser Maßnahmen ist es zulässig, Boote unterbesetzt zu rudern.
  3. Beim Tragen der Boote ist ein Mund- und Nasenschutz verpflichtend anzulegen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahme: Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
    Auf dem übrigen Vereinsgelände empfehlen wird das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes empfohlen.
  4. Zur Einhaltung des Mindestabstands beim Tragen der Boote ist es zulässig, die Boote ebenfalls zwischen den Auslegern anzutragen. Beim Tragen der Boote dürfen sich die Mannschaften gerne gegenseitig unterstützen, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden.
  5. An den Bootsstegen dürfen maximal ein Mannschaftsboot oder zwei Einer zeitgleich an- oder ablegen.
  6. Für alle anderen sportlichen Betätigungen in einer Gruppe hat der Gruppenleiter eine Teilnehmerliste zu führen und nach dem Training dem Vorstand zur Verfügung zu Stellen.
  7. Es gelten außerdem die bereits für das Einer-Rudern verkündeten Hygienemaßnahmen:
    • Das Bootshaus mit Trainingsraum bleibt weiterhin geschlossen.
    • Es ist bereits trainingsfertig im Verein zu erscheinen (Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen).
    • Nach Ankunft im Verein sind die Hände zunächst gründlich zu reinigen.
    • Toiletten stehen in der Bootshalle zur Verfügung.
    • Hilfen wie Sitzpolster, Isomatte etc. sind jeweils selbst mitzubringen.
    • Nach der Fahrt sind zusätzlich zur normalen Bootswäsche Rollsitze, Rudergriffe und Steuerleine gesondert zu reinigen.

Bitte versteht, dass diese Maßnahmen nur den Sport im Freien möglich machen. Das Clubhaus und der Trainingsraum bleiben weiterhin geschlossen. Für diese Bereiche gelten leider deutlich höhere Auflagen. Wir arbeiten derzeit hier an geeigneten Maßnahmen, um diese zu erfüllen. Hierzu werden wir euch in Kürze separat informieren.

Wir freuen uns, mit euch langsam ins Boot zurückzufinden! Lasst uns aber bitte weiterhin eine starke Schulter gegen das Virus zeigen.

Viele Grüße

Der Vorstand

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