Beiträge von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

ERC beim Stadtradeln dabei

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

der ERC beteiligt sich wieder beim diesjährigen Stadtradel-Wettbewerb und Ihr könnt gern dem Team beitreten und Kilometer auf dem Fahrrad in der Zeit vom 30.05.-19.06. für den Club sammeln.

Wenn Ihr und Eure Familien gern mitmachen möchten, meldet Euch bitte beim Stadtradeln an und tretet dort dem Team Elmshorner Ruderclub bei. Was müsst ihr tun:

  1. App STADTRADELN herunterladen
  2. In der App registrieren
  3. Dem Team Elmshorner Ruderclub in der Kommune Elmshorn im Kreis Pinneberg beitreten
  4. Ordentlich Kilometer sammeln ;-)

Es gibt auch die Möglichkeit die Kilometer direkt in der App zu tracken!

Wir freuen uns auf viele Mitstreiter. Jeder Kilometer zählt.

Jahreshauptversammlung am 30. März

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

wir freuen uns sehr, dass die diesjährige Jahreshauptversammlung am 30. März im Bootshaus als Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Beginn ist um 19 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen viele Themen und wir würden uns sehr freuen, wenn wir nach sehr langer Zeit viele Mitglieder von Euch dazu im Bootshaus begrüßen können.

Die folgenden Corona-Regeln gelten für die Versammlung lt. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 18.03.2022: Das Bootshaus kann zur Jahreshauptversammlung ohne Impf- oder Testnachweise betreten werden. Bei der Veranstaltung besteht jedoch eine Maskenpflicht im Bootshaus. Nur auf den Sitzplätzen und für die jeweils vortragende Person entfällt die Maskenpflicht.

Mit sportlichen Grüßen

Peter Westphal

Neue Corona-Regeln im Bootshaus

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

die Landesregierung hat am 18. März eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekanntgegeben. Diese hat Gültigkeit vom 19. März bis zum 02. April 2022.

Generell fallen für den Sportbetrieb und die Innenbereiche alle Zugangsbeschränkungen weg. Das Bootshaus kann daher wieder für den Sportbetrieb und für Veranstaltungen ohne Impf- oder Testnachweise betreten werden.

Im Bootshaus wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin empfohlen. Bei Veranstaltungen besteht weiterhin eine Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen mit höchstens 100 zeitgleich anwesenden Personen, die sich passiv verhalten und feste Sitz- oder Stehplätze haben, entfällt die Maskenpflicht am Platz und für die jeweils vortragende Person.  

Wir freuen uns über die weiteren Lockerungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.

Mit sportlichen Grüßen – bleibt alle gesund

Der Vorstand

Terminvorschau

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

anliegend erhaltet Ihr die Termine für die geplanten Veranstaltungen im ERC bis zum Anrudern zur Information:

  • Spieleabend - Dienstag, den 8. März – Beginn 19:30 Uhr
  • Elmshorn macht Putz & Arbeitsdienst - Samstag, den 12. März – Beginn 14 Uhr
  • RVSH-Rudersportforum - Samstag, den 19. März – Beginn 14 Uhr
  • Jugendversammlung - Sonntag, den 20. März – Beginn 14 Uhr
  • Jahreshauptversammlung - Mittwoch, den 30. März – Beginn 19 Uhr
  • Spieleabend - Dienstag, den 12. April – Beginn 19:30 Uhr
  • Osterfeuer - Donnerstag, den 14. April – Beginn 18 Uhr
  • Anrudern - Sonntag, den 24. April – Beginn 10 Uhr

Weitere Informationen werden noch bekanntgegeben.

Mit sportlichen Grüßen

Peter

neue Corona Regeln im Bootshaus (3G)

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

die Landesregierung hat am 1. März eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekanntgegeben. Diese hat Gültigkeit vom 3. bis zum 19. März 2022.

Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt ab sofort wieder die 3G-Regel.

Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

  • Personen, die im Sinne der Verordnung geimpft oder genesen oder getestet sind (3G).
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.
  • Kinder bis zur Einschulung.

Testpflicht:

  • Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies sind im ERC die jeweils zuständigen Gruppen- oder Jugendbetreuer.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zur Einschulung

Wichtig:

Bitte führt im Bootshaus immer alle notwendigen Dokumente wie Impfzertifikat, Ausweis oder Testnachweise mit.

Im Bootshaus wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Bei Veranstaltungen besteht Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen mit höchstens 100 zeitgleich anwesenden Personen, die sich passiv verhalten und feste Sitz- oder Stehplätze haben, entfällt die Maskenpflicht.  

Wir freuen uns über die Lockerungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.

Mit sportlichen Grüßen – bleibt alle gesund

Der Vorstand

aktuelle Corona-Regeln

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

die Landesregierung hat am 11. Januar (21:30 Uhr) eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekanntgegeben, die ab sofort Gültigkeit hat.

Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt daher folgendes:

Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

  • Personen, die im Sinne der Verordnung geimpft oder genesen und getestet sind (2G+). Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn nach der vollständigen Schutzimpfung eine Auffrischungsimpfung (Booster) erfolgt ist.
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne der Verordnung getestet sind.
  • Kinder bis zur Einschulung.

Testpflicht:

  • Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies sind im ERC die jeweils zuständigen Gruppen- oder Jugendbetreuer.

Wichtig:

Bitte führt im Bootshaus immer alle notwendigen Dokumente wie Impfzertifikat, Ausweis, Testnachweise etc. mit.

Bei Veranstaltungen im Bootshaus besteht Maskenpflicht. Ansonsten wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.

Wir bitten erneut um Euer Verständnis für die neuen Regelungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.

Mit sportlichen Grüßen – bleibt alle gesund

Der Vorstand

Corona-Verordnung

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

die Landesregierung hat am 20. November 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekanntgegeben. Die Verordnung tritt am Montag, den 22. November in Kraft.

Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt daher folgendes:

Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

  • Personen, die im Sinne der Verordnung geimpft oder genesen sind (2G).
  • Kinder bis zur Einschulung.
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne der Verordnung getestet sind.

Im Bootshaus wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen, wenn ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann.

Wir bitten erneut um Euer Verständnis für die neuen Regelungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.

Mit sportlichen Grüßen – bleibt alle gesund

Der Vorstand

ERC gewinnt bei „Sterne des Sports“

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

der ERC hat beim diesjährigen Wettbewerb „Sterne des Sports“ den fünften Platz belegt und 500,- Euro für die Jugendarbeit gewonnen!!

Die Siegerehrung wurde live im Internet übertragen. Beworben hatte sich der ERC mit der im Frühjahr vom Jugendvorstand durchgeführten „Oster-Challenge 111+1 km“ sowie dem online durchgeführten Steuer- und Obleute-Lehrgang.

Corona-Regeln bis zum 14.11. für die Innenbereiche im ERC

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

die Landesregierung hat am 12. Oktober 2021 die Verlängerung der bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) beschlossen. Die Verordnung gilt bis zum 14. November.

Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt daher folgendes:

Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

  • Personen, die im Sinne der Verordnung geimpft, genesen oder getestet sind
  • Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Für die Zeit der Herbstferien, in der keine regelmäßige Testung in der Schule stattfindet, gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Die Maskenpflicht im Bootshaus wird aufgehoben. Jedoch wird, wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.

Wir bitten erneut um Euer Verständnis für die neuen Regelungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

Siegerehrung „Sterne des Sports“

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

am 15. September findet die Preisverleihung für den Wettbewerb "Sterne des Sports" statt. Der ERC ist mit seiner diesjährigen Bewerbung unter dem Motto "Oster-Challenge 111+1 km und Kapitänspatent" unter den besten fünf Vereinen mit dabei!

Die Siegerehrung wird live um 18:30 Uhr im Internet übertragen. Wer die Ehrung online mit verfolgen möchte, muss sich jedoch vorher hierfür anmelden. Bitte dafür den nachstehenden Anmeldelink verwenden:

https://register.gotowebinar.com/register/8029842686858772752

Also, anmelden und Daumen drücken.