Beiträge von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Terminvorschau

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

anliegend erhaltet Ihr die Termine für die geplanten Veranstaltungen im ERC bis zum Anrudern zur Information:

  • Spieleabend - Dienstag, den 8. März – Beginn 19:30 Uhr
  • Elmshorn macht Putz & Arbeitsdienst - Samstag, den 12. März – Beginn 14 Uhr
  • RVSH-Rudersportforum - Samstag, den 19. März – Beginn 14 Uhr
  • Jugendversammlung - Sonntag, den 20. März – Beginn 14 Uhr
  • Jahreshauptversammlung - Mittwoch, den 30. März – Beginn 19 Uhr
  • Spieleabend - Dienstag, den 12. April – Beginn 19:30 Uhr
  • Osterfeuer - Donnerstag, den 14. April – Beginn 18 Uhr
  • Anrudern - Sonntag, den 24. April – Beginn 10 Uhr

Weitere Informationen werden noch bekanntgegeben.

Mit sportlichen Grüßen

Peter

neue Corona Regeln im Bootshaus (3G)

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

die Landesregierung hat am 1. März eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekanntgegeben. Diese hat Gültigkeit vom 3. bis zum 19. März 2022.

Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt ab sofort wieder die 3G-Regel.

Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

  • Personen, die im Sinne der Verordnung geimpft oder genesen oder getestet sind (3G).
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.
  • Kinder bis zur Einschulung.

Testpflicht:

  • Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies sind im ERC die jeweils zuständigen Gruppen- oder Jugendbetreuer.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zur Einschulung

Wichtig:

Bitte führt im Bootshaus immer alle notwendigen Dokumente wie Impfzertifikat, Ausweis oder Testnachweise mit.

Im Bootshaus wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Bei Veranstaltungen besteht Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen mit höchstens 100 zeitgleich anwesenden Personen, die sich passiv verhalten und feste Sitz- oder Stehplätze haben, entfällt die Maskenpflicht.  

Wir freuen uns über die Lockerungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.

Mit sportlichen Grüßen – bleibt alle gesund

Der Vorstand

aktuelle Corona-Regeln

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

die Landesregierung hat am 11. Januar (21:30 Uhr) eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekanntgegeben, die ab sofort Gültigkeit hat.

Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt daher folgendes:

Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

  • Personen, die im Sinne der Verordnung geimpft oder genesen und getestet sind (2G+). Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn nach der vollständigen Schutzimpfung eine Auffrischungsimpfung (Booster) erfolgt ist.
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne der Verordnung getestet sind.
  • Kinder bis zur Einschulung.

Testpflicht:

  • Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies sind im ERC die jeweils zuständigen Gruppen- oder Jugendbetreuer.

Wichtig:

Bitte führt im Bootshaus immer alle notwendigen Dokumente wie Impfzertifikat, Ausweis, Testnachweise etc. mit.

Bei Veranstaltungen im Bootshaus besteht Maskenpflicht. Ansonsten wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.

Wir bitten erneut um Euer Verständnis für die neuen Regelungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.

Mit sportlichen Grüßen – bleibt alle gesund

Der Vorstand

Corona-Verordnung

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

die Landesregierung hat am 20. November 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekanntgegeben. Die Verordnung tritt am Montag, den 22. November in Kraft.

Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt daher folgendes:

Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

  • Personen, die im Sinne der Verordnung geimpft oder genesen sind (2G).
  • Kinder bis zur Einschulung.
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne der Verordnung getestet sind.

Im Bootshaus wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen, wenn ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann.

Wir bitten erneut um Euer Verständnis für die neuen Regelungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.

Mit sportlichen Grüßen – bleibt alle gesund

Der Vorstand

ERC gewinnt bei „Sterne des Sports“

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

der ERC hat beim diesjährigen Wettbewerb „Sterne des Sports“ den fünften Platz belegt und 500,- Euro für die Jugendarbeit gewonnen!!

Die Siegerehrung wurde live im Internet übertragen. Beworben hatte sich der ERC mit der im Frühjahr vom Jugendvorstand durchgeführten „Oster-Challenge 111+1 km“ sowie dem online durchgeführten Steuer- und Obleute-Lehrgang.

Corona-Regeln bis zum 14.11. für die Innenbereiche im ERC

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

die Landesregierung hat am 12. Oktober 2021 die Verlängerung der bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) beschlossen. Die Verordnung gilt bis zum 14. November.

Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt daher folgendes:

Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

  • Personen, die im Sinne der Verordnung geimpft, genesen oder getestet sind
  • Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Für die Zeit der Herbstferien, in der keine regelmäßige Testung in der Schule stattfindet, gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Die Maskenpflicht im Bootshaus wird aufgehoben. Jedoch wird, wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.

Wir bitten erneut um Euer Verständnis für die neuen Regelungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

Siegerehrung „Sterne des Sports“

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

am 15. September findet die Preisverleihung für den Wettbewerb "Sterne des Sports" statt. Der ERC ist mit seiner diesjährigen Bewerbung unter dem Motto "Oster-Challenge 111+1 km und Kapitänspatent" unter den besten fünf Vereinen mit dabei!

Die Siegerehrung wird live um 18:30 Uhr im Internet übertragen. Wer die Ehrung online mit verfolgen möchte, muss sich jedoch vorher hierfür anmelden. Bitte dafür den nachstehenden Anmeldelink verwenden:

https://register.gotowebinar.com/register/8029842686858772752

Also, anmelden und Daumen drücken.

Corona-Regeln ab 23.08. für die Innenbereiche im ERC

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

die Landesregierung hat am 17. August 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung und damit die Einführung einer Testpflicht im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) für die Innenbereiche beschlossen. Die Verordnung tritt am Montag, den 23. August in Kraft und gilt bis zum 19. September.

Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt daher folgendes:

Testpflicht:

  • Testpflicht für Erwachsene, Kinder und Jugendliche
  • Die Testpflicht entfällt für Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres
  • Die Testpflicht entfällt für minderjährige Schüler/innen, die mit einer Schulbescheinigung die regelmäßige Testung nachweisen. Ein Musterschreiben wurde vom Bildungsministerium den Schulen zur Verfügung gestellt. Bitte dort ggf. nachfragen. Durch diese Bescheinigung können die Schülerinnen und Schüler ihre in der Schule durchgeführten Corona-Test außerhalb der Schule vorlegen.

Erfassung der Kontaktdaten:

  • Bitte tragt Euch weiterhin in die ausliegenden Teilnehmerlisten im Bootshaus ein. Die Listen werden nach Ablauf von 4 Wochen vernichtet.

Personenbegrenzung:

  • Es besteht keine Personenbegrenzung mehr im Innenbereich für Teilnehmende.

Maskenpflicht im Bootshaus:

  • Beim Betreten des Bootshauses besteht weiterhin Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen (Flure) sowie in den Umkleideräumen und den Toiletten.
  • Bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität ohne feste Sitzplätze im Jugend- oder Multifunktionsraum besteht Maskenpflicht.
  • Bei Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im Jugend- oder Multifunktionsraum besteht Maskenpflicht nur auf den Verkehrsflächen (Flure) sowie in den Umkleideräumen und den Toiletten.

Wir bitten erneut um Euer Verständnis für die neuen Regelungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

Einladung zum ERC-Herbstfest

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

der Vorstand lädt Euch und Eure Familien ganz herzlich zum Herbstfest mit Spanferkelessen am Samstag, den 4. September um 17 Uhr auf dem ERC-Gelände ein.

Wir möchte gern langjährige Mitglieder mit der Ehrennadel des ERC und der Ehrenurkunde des DRV für ihre Treue zum Verein auszeichnen.

Außerdem möchten wir gern die Kilometerpokale, sowie die Fahrtenabzeichen für 2020 an unsere aktiven Mitglieder übergeben.

Besonders freuen wir uns auch auf die Auszeichnung unserer erfolgreichen Wettkampfathleten, die Medaillen auf Deutschen und Norddeutschen Meisterschaften gewonnen haben.

Die Bootstaufe eines neuen Übungs-Einer soll den Ehrungsblock abrunden.  

Für das leibliche Wohl wird auch gesorgt sein. Zur Auswahl steht:

A) Spanferkel mit Beilagen: Kartoffelgratin, warmer Krautsalat und Tomatensalat sowie Rote Grütze mit Vanillesoße

B) Vegetarische Gemüse-Lasagne mit Käse überbacken sowie Rote Grütze mit Vanillesoße

Für ausreichend Getränke wird ebenfalls gesorgt sein (Wasser, Softgetränke, Bier und Wein)

Kosten:      

Mitglieder und Kinder unter 12 Jahre = keine

Nichtmitglieder = 20,- €

Zwecks Planung bitten wir um Anmeldung und Info welches Essen (A oder B) gewünscht wird bis zum Donnerstag, den 26. August bei:

Uwe Janzen:        janzen.elmshorn@t-online.de Tel. 04121 61816

Peter Westphal:   peter.westphal@erc09.de       Tel. 04121 82437

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme

Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand

Klostersande fährt am 14./15. August

erstellt von Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

am kommenden Wochenende wird die „Klostersande“ wieder unterwegs sein. Das Schiff wird voraussichtlich am Samstag, den 14. August mit dem Morgenhochwasser (gegen ca. 8:30 Uhr) auslaufen und am Sonntag, den 15. August mit dem Abendhochwasser (gegen ca. 20:30 Uhr) wieder einlaufen. Bitte rudert erst nachdem die „Klostersande“ unsere Stege passiert hat. Vielen Dank vorab.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand