Corona-Regeln bis zum 14.11. für die Innenbereiche im ERC

by Peter (Vorsitzender Verwaltung)

Liebe Clubmitglieder,

die Landesregierung hat am 12. Oktober 2021 die Verlängerung der bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) beschlossen. Die Verordnung gilt bis zum 14. November.

Für den Sportbetrieb im Bootshaus und für Veranstaltungen im Bootshaus gilt daher folgendes:

Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:

  • Personen, die im Sinne der Verordnung geimpft, genesen oder getestet sind
  • Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Für die Zeit der Herbstferien, in der keine regelmäßige Testung in der Schule stattfindet, gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Die Maskenpflicht im Bootshaus wird aufgehoben. Jedoch wird, wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.

Wir bitten erneut um Euer Verständnis für die neuen Regelungen und wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Training oder bei den Veranstaltungen im ERC.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand